Für VHS-Veranstaltungen, für die ein Entgelt von mindestens 30,00 EUR berechnet wird, kann die VHS mit

· Kindern, Schülern, Studenten, Auszubildenden,

· Freiwilligen gemäß § 2 Bundesfreiwilligendienstgesetz oder § 2 Jugendfreiwilligendienst-gesetz,

· Empfängern von Elterngeld nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz oder von Erziehungsgeld nach dem Sächsischen Landeserziehungsgeldgesetz,

· Empfängern von laufenden Leistungen zum Lebensunterhalt oder von Grundsicherungsleistungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch, dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch oder dem Asylbewerberleistungsgesetz,

· Empfängern von Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz,

· Empfängern von Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz,

· Empfängern von Arbeitslosengeld nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch,

· Schwerbehinderten im Sinne des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (GdB mindestens 50),

· Inhabern des Sächsischen Familienpasses oder eines Passes einer kreisangehörigen Kommune des Landkreises Zwickau, der dieselben Zugangsvoraussetzungen hat

eine Ermäßigung in Höhe von 30 % vor Veranstaltungsbeginn vereinbaren, wenn die erforderlichen Nachweise der VHS vorgelegt werden.