In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) wird das geregelt: Wegen höherer Gewalt, Krankheit oder Unfall ist ein vorzeitiger Rücktritt vom Vertrag möglich.
Natürlich zahlen wir das anteilig nicht genutzte Entgelt zurück. Dafür brauchen wir aber für spätere Prüfungen einen schriftlichen Antrag und entsprechende Nachweise. Der Antrag muss unmittelbar nach Bekanntwerden des Rücktrittsgrundes gestellt werden. Der Rücktritt wird in der Regel mit Datum des Posteingangs wirksam.
Am besten, Sie sprechen vorher mit uns.