Mandat

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Bequemer Service ...

  • Die Bezahlung wird durch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) geregelt.
  • Die Entrichtung der Entgelte erfolgt bargeldlos. Die Entgelte werden nach Erteilung eines SEPA-Mandats im Lastschriftverfahren durch den Landkreis Zwickau nach Veranstaltungsbeginn eingezogen. Das SEPA-Mandat ist vor Kursbeginn persönlich in der Geschäftsstelle oder den Bürgerservicestellen des Landkreises, per Fax, Mail oder Post einzureichen. Bei Nichterfüllung wird eine zusätzliche Verwaltungspauschale in Höhe von 5,00 EUR erhoben.
  • Das Zahlverfahren der Überweisung nach Rechnungslegung wird nur für berufliche, durch den Arbeitgeber veranlasste, Weiterbildungsmaßnahmen sowie in begründeten Ausnahmefällen gewährt. Ein begründeter Ausnahmefall liegt dann vor, wenn ein Benutzer kein Konto hat oder aus anderen Gründen nicht am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen kann.
  • Das Formular SEPA-Mandat erhalten Sie mit der Anmeldebestätigung.
  • Dieses Bankeinzugsverfahren ist für Sie sicher und bequem, für uns bedeutet es eine deutliche Reduzierung des Verwaltungsaufwandes.
  • Der Einreicher der Lastschrift (Landkreis Zwickau) kann die ihm entstehenden Aufwendungen und Auslagen gegenüber dem Lastschriftschuldner geltend machen. Aufwendungen für ungerechtfertigte Rücklastschriften werden den Teilnehmern in Rechnung gestellt. Vermeiden Sie also Rückbuchungen ohne Absprache mit der Volkshochschule, um unnötige Kosten zu sparen.

Die Vorteile für Sie ...

  • Das Entgelt wird erst nach Veranstaltungsbeginn abgebucht. Dazu erhalten Sie eine schriftliche Information mit Buchungstag und Entgelthöhe.
  • Sie versäumen keine Zahlungsfrist und müssen nichts weiter veranlassen. Noch bequemer geht es nicht. Wir verstehen es als Service gegenüber unseren Teilnehmern.
  • Rücküberweisungen (begründete Fälle regeln die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)) können problemlos und zügig durchgeführt werden.
  • Das Zahlverfahren der Überweisung nach Rechnungslegung wird nur für berufliche, durch den Arbeitgeber veranlasste, Weiterbildungsmaßnahmen sowie in begründeten Ausnahmefällen gewährt. Ein begründeter Ausnahmefall liegt dann vor, wenn ein Benutzer kein Konto hat oder aus anderen Gründen nicht am Einzugsermächtigungsverfahren teilnehmen kann.
  • Da Sie als Privatteilnehmer keine Rechnung erhalten, haben Sie die Möglichkeit, sich (per Mail) eine Teilnahmebestätigung ausstellen zu lassen. Diese Bestätigungen enthalten alle Merkmale einer Rechnung und sind kostenfrei.

Rückbuchung durch Sie ... lieber nicht!

  • Sie können der Abbuchung innerhalb der gesetzlichen Frist bei Ihrem Geldinstitut widersprechen. Ohne großen Aufwand wird das eingezogene Geld wieder auf Ihr Konto zurück gebucht.
  • Die Praxis zeigt aber: Das hat meist fatale Folgen für die Rückbucher, wenn diese Forderung gegen die Allgemeinen Geschäfts- bzw. Vertragsbedingungen verstieß. Und das war bisher immer der Fall. Es folgen Mahnbescheide mit zusätzlichen Gebühren; in seltenen Fällen die Einschaltung des Gerichts. Das wird dann teuer.
  • Besser ist es, sich sofort mit der Volkshochschule in Verbindung zu setzen.

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Geschäftsstelle VHS Zwickau

Stauffenbergstraße 2
4.OG (Fahrstuhl vorhanden)
08066 Zwickau

Besuchszeiten:

Dienstag und Donnerstag
09:00-12:00 und 13:00-17:30 Uhr

Postanschrift: Volkshochschule

Postfach 10 01 76
08067 Zwickau

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