Mindestteilnehmerzahl

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  • Die Mindestteilnehmerzahl ist 4. Erst ab dieser Zahl wird ein Kurs vom Land Sachsen gefördert und nur mit dieser Förderung funktioniert die Kalkulation der Kurse. Darum können wir die Entgelte auch so preiswert anbieten.
  • Wird die Zahl unterschritten, der Kurs von den Teilnehmern aber gewünscht, werden die Entgelte um die fehlenden Teilnehmer angehoben. Die Leistungskosten dürfen nicht über den Einnahmen liegen.
  • Ausnahmeregelungen sind möglich, aber immer Einzelentscheidungen.
  • Die sogenannte Kleingruppenregelung hat sich inzwischen bewährt.
  • Wir möchten, wann immer es geht, niemandem absagen. Darum bieten wir in bestimmten Fällen an, dass der Kurs doch durchgeführt werden kann, wenn die sogenannten Leistungskosten gedeckt sind. Dann fragen wir unsere Teilnehmer, ob sie bereit sind, mehr zu bezahlen, damit die Volkshochschule kein Minus erwirtschaftet. Stellen Sie sich einen Entgeltaufschlag zwischen 40 und 60 Prozent vor.

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Geschäftsstelle VHS Zwickau

Werdauer Str. 62, Haus 5,
Eingang B, 2.OG
08056 Zwickau

Besuchszeiten:

Dienstag und Donnerstag
09:00-12:00 und 13:00-17:30 Uhr

Postanschrift: Volkshochschule

Postfach 10 01 76
08067 Zwickau

Gefördert durch

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