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1. Anmeldung

(1) Zur Teilnahme an einer Veranstaltung der Volkshochschule ist eine Anmeldung erforderlich. Die Anmeldung ist verbindlich und verpflichtet zum Entrichten des Teilnahmeentgeltes.

(2) Die Anmeldung kann persönlich oder telefonisch in der Geschäftsstelle und weiteren Büros der Volkshochschule, auf der Internetseite der Volkshochschule, per Anmeldekarte, Mail oder Fax und auf Folgelisten vorgenommen werden. Die Einordnung in die Veranstaltungen erfolgt in der zeitlichen Reihenfolge der Anmeldungen.

(3) Mit der Anmeldung werden die Satzung des Landkreises Zwickau für die Volkshochschule vom 26. September 2013 und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Volkshochschule anerkannt.

2. Allgemeine Grundsätze der Entgelterhebung

(1) Für die Teilnahme an den Veranstaltungen der Volkshochschule Zwickau werden Entgelte nach Maßgabe der Satzung des Landkreises Zwickau für die Volkshochschule Zwickau, Anlage, verlangt.

(2) Die Entgelte beziehen sich in der Berechnung auf eine Unterrichtseinheit (UE) von 45 Minuten. Davon unabhängig wird eine Verwaltungspauschale erhoben.

(3) Für Informationsveranstaltungen, die der Öffentlichkeitswerbung, der Teilnehmerakquise oder Bedarfsanalyse dienen, werden keine Entgelte verlangt.

(4) Zur Nutzung eines Schnuppertermins müssen sich die Teilnehmer an- und innerhalb einer Woche wieder abmelden, wenn ihnen das Angebot nicht zusagt. Sonst bleiben sie angemeldet und es besteht die Pflicht zur Begleichung des Kursentgeltes. Dieses Angebot gilt nur für einen Kurstermin und nicht für Einzelveranstaltungen.

3. Zahlungsweise/Fälligkeit

(1) Die Entrichtung der Entgelte erfolgt bargeldlos.

(2) Die Entgelte werden nach Erteilung eines SEPA-Mandats im Lastschriftverfahren durch den Landkreis Zwickau nach Veranstaltungsbeginn eingezogen.

(3) Das SEPA-Mandat ist vor Kursbeginn persönlich in der Geschäftsstelle oder den Bürgerservicestellen des Landkreises, per Fax, Mail oder Post einzureichen. Bei Nichterfüllung wird eine zusätzliche Verwaltungspauschale in Höhe von 5,00 EUR erhoben.

(4) Aufwendungen für ungerechtfertigte Rücklastschriften gehen zu Lasten der Zahlungspflichtigen.

(5) Das Zahlverfahren der Überweisung nach Rechnungslegung wird nur für berufliche, durch den Arbeitgeber veranlasste, Weiterbildungsmaßnahmen sowie in begründeten Ausnahmefällen gewährt. Ein begründeter Ausnahmefall liegt dann vor, wenn ein Benutzer kein Konto hat oder aus anderen Gründen nicht am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen kann.

4. Ermäßigung/Rücktritt/Nachlass/Rückzahlung

(1) Ermäßigungen werden nur auf Antrag und Vorlage eines geeigneten Nachweises bei der Anmeldung gewährt. Die Ermäßigung gilt nur für Veranstaltungen, bei denen das Entgelt mindestens 30,00 EUR beträgt. Unvollständige Ermäßigungsanträge, nachträgliche Antragstellungen sowie verspätete Nachweiseinreichungen können nicht bearbeitet werden.

(2) Ermäßigungen in Höhe von 30 Prozent können entsprechend der Satzung gewährt werden für Kinder, Schüler, Studenten, Auszubildende, Bundesfreiwilligendienstleistende, Freiwilliges Soziales Jahr und Freiwilliges Ökologisches Jahr Leistende, Erziehungsgeldempfänger, Empfänger von laufenden Leistungen zum Lebensunterhalt oder Grundsicherungsleistungen, Empfänger von Wohngeld, Empfänger von Kinderzuschlag, Arbeitslose, Empfänger von Arbeitslosengeld sowie Schwerbehinderte. Kinder und Schüler bis zum vollendeten 15. Lebensjahr werden in der Regel ohne Antrag ermäßigt.

(3) Ermäßigungen gelten nicht für Veranstaltungen, die nicht vom Freistaat Sachsen gefördert werden, Bildungs- und Studienreisen, Exkursionen und Materialkosten.

(4) Über andere Ermäßigungsanträge entscheidet der Leiter der Volkshochschule.

(5) Ein Rücktritt der Teilnehmer vom Kurs kann nur gegenüber der Geschäftsstelle der Volkshochschule erklärt werden. Eine Mitteilung an den Dozenten oder das Fernbleiben vom Kurs gelten nicht als Rücktritt. Der Rücktritt vom Kurs ist bis sieben Tage vor Beginn möglich. Wird diese Frist nicht eingehalten, besteht die Verpflichtung zur Begleichung des vollen Veranstaltungsentgeltes.

(6) Dies gilt nicht bei Rücktrittsgründen wegen höherer Gewalt, Krankheit oder Unfall. Dazu ist ein geeigneter schriftlicher Nachweis notwendig. Der Antrag muss unmittelbar nach Bekanntwerden des Rücktrittsgrundes gestellt werden. Der Rücktritt wird in der Regel mit Datum des Posteingangs wirksam.

(7) Ein Rücktritt wegen Wechsel der Dozenten ist nicht möglich.

(8) Seitens der Volkshochschule kann ein Rücktritt wegen zu geringer Beteiligung, wegen Ausfall der Dozenten oder aus anderen wichtigen Gründen erklärt werden.

(9) Über Nachlässe mit schriftlichem Antrag und entsprechendem Nachweis entscheidet der Leiter der Volkshochschule. Der Antrag muss unmittelbar nach Bekanntwerden des Nachlassgrundes gestellt werden. Eine Berücksichtigung erfolgt in der Regel mit Datum des Posteingangs.

(10) Anträge auf Rücktritt und Nachlass nach Veranstaltungsende können nicht mehr berücksichtigt werden.

(11) Wurde der Vertrag bereits erfüllt und Rücktritt oder Nachlässe werden anerkannt, erfolgt eine anteilmäßige Rückzahlung.

5. Bescheinigungen und Nachweise

Einfache Teilnahmebescheinigungen werden auf Wunsch nach Abschluss eines Kurses durch die Volkshochschule kostenfrei ausgestellt. Das Entgelt für Teilnahmebescheinigungen mit Inhaltsangaben beträgt 5,00 EUR.

6. Hausordnungen

Für die Kursteilnehmer gilt die Hausordnung der jeweiligen Unterrichtsstätte.

7. Datenschutz

(1) Die Volkshochschule erfasst und speichert geschützt persönliche Daten der Teilnehmer (Name, Anschrift, Geburtsjahr, Telefonnummer, Bankverbindungen). Sie hat dazu eine Datenschutzrichtlinie erlassen.

(2) Mit der Anmeldung stimmen die Teilnehmer der Verarbeitung personenbezogener Daten ausschließlich für interne Verwaltungszwecke der Volkshochschule zu.

8. Haftung

(1) Die Teilnehmer haften für die von ihnen in den Unterrichtsstätten verursachten Schäden.

(2) Seitens der Volkshochschule wird keine Haftung gegenüber den Teilnehmern übernommen, insbesondere bei Unfällen (auch auf dem Weg zur Volkshochschule), dem Verlust, bzw. dem Beschädigen von Kleidungsstücken.

Satzung des Landkreises Zwickau für die Volkshochschule Zwickau


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Geschäftsstelle VHS Zwickau

Stauffenbergstraße 2
4.OG (Fahrstuhl vorhanden)
08066 Zwickau

Besuchszeiten:

Dienstag und Donnerstag
09:00-12:00 und 13:00-17:30 Uhr

Postanschrift: Volkshochschule

Postfach 10 01 76
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