Zuschüsse

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Weiterbildungsscheck Sachsen

  • Der Weiterbildungsscheck Sachsen sorgt mit einer Förderung von bis zu 80% der Weiterbildungskosten für Ihre besseren Aufstiegschancen im Job, wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz in Sachsen haben, Sie berufstätig, nicht arbeitslos gemeldet sind und die Einkommensgrenze von 2500 bzw. 4150 EUR Bruttoeinkommen pro Monat nicht überschreiten bzw. Ihre Weiterbildung mindestens 650 EUR kostet.
  • Und so funktioniert es: Sie suchen sich eine Weiterbildung aus, holen drei Angebote ein und reichen den Förderantrag bei der Sächsischen Aufbaubank - Förderbank (SAB) ein. Weitere Informationen erhalten Sie unter: Weiterbildungsscheck Sachsen.

Bildungsprämie

  • Die Bundesregierung unterstützt die berufliche Weiterbildung Erwerbstätiger mit 50 Prozent der Weiterbildungskosten, maximal jedoch 500 EUR, wenn Sie ein Jahreseinkommen von maximal 20000 EUR erhalten (40000 EUR bei gemeinsam veranlagten Paaren) und Sie eine Arbeitszeit von durchschnittlich mindestens 15 Stunden in der Woche haben.
  • Voraussetzung für den Erhalt eines Prämiengutscheins ist der Besuch in einer Beratungsstelle in Sachsen. Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich an das Team der Volkshochschule.
  • Voraussetzung für einen Prämiengutschein ist in jedem Fall ein persönliches Beratungsgespräch in einer anerkannten Beratungsstelle. Die Volkshochschule Zwickau ist keine Beratungsstelle. Unser Antrag, Beratungsstelle ab 01.01.2011 zu werden, wurde leider abschlägig beschieden. Aber Sie können den Bildungsgutschein bei uns einlösen.

Bildungsgutscheine

  • Bildungsgutscheine werden von der Agentur für Arbeit oder der ARGE ausgegeben, wenn Sie arbeitslos sind und entsprechende individuelle Voraussetzungen vorliegen. Bitte sprechen Sie mit Ihrem Arbeitsberater!

Finanzamt

  • Fort- und Ausbildungskosten sind steuerlich abzugsfähig. Das zuständige Finanzamt stellt die steuerliche Beurteilung der Abzugsfähigkeit von Berufs- und Fortbildungskosten grundsätzlich auf die Verhältnisse der einzelnen Steuerpflichtigen ab und erkennt einen Kontoauszug bzw. Kassenbon als Zahlungsnachweis an. Aufwendungen für Volkshochschul-Kurse können als „Werbungskosten“ gelten, wenn Teilnehmer durch den Kurs in ihrem Beruf weitergebildet werden. Ausgaben für Kurse, die der Weiterbildung in einem nicht ausgeübten Beruf dienen, können als „Sonderausgaben“ anerkannt werden.

Arbeitgeber

  • Manche Arbeitgeber sind bereit, für den Besuch von Volkshochschul-Veranstaltungen Zuschüsse zu gewähren.

Krankenkassen

  • Die Krankenkassen haben sich Kriterien definiert, nach denen sie Zuschüsse bei Kursen der gesundheitlichen Prävention geben (können). Sie müssen es bei Ihrer Krankenkassen (vorher) beantragen. Die Krankenkassen gehen nicht einheitlich vor. Die Bedingungen und Zuzahlungen sind unterschiedlich.

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Geschäftsstelle VHS Zwickau

Werdauer Str. 62, Haus 5,
Eingang B, 2.OG
08056 Zwickau

Besuchszeiten:

Dienstag und Donnerstag
09:00-12:00 und 13:00-17:30 Uhr

Postanschrift: Volkshochschule

Postfach 10 01 76
08067 Zwickau

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